29. Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses am 06.05.2022
Ahmed I. : 2015, 21 Jahre alt, Flucht aus Mossul, Irak, Kurdengebiet, von US-Bomben zertrümmert, von der Türkei über das Mittelmeer den Balkan ins vermeintlich sichere Deutschland. Ahmed I. heute: Ein junger Mann, 28.Jahre, gepflegt, saubere Chino Hose, scharf geschnittener Vollbart, leicht gegelte, schwarze Haare, zurückgekämmt, dunkle Augen, ernst, künstlerisch tätig (wie er sagt), Opfer von (vermutlich) Stephan Ernst, Opfer von Diskriminierung, Opfer der Polizei, Opfer der Justiz, Opfer des Krieges – und dann Lohfelden, Crumbacherstraße am 06.01.2016: der Mordversuch an Ahmed I. auf offener Straße.
Eine Demütigung löste die nächste ab. Kaum angekommen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Lohfelden, schwerverletzt im Krankenhaus, kein Wort Deutsch, ein Tag nach der Operation ein bis zwei Stunden von Polizisten (als möglicher Tatbeteiligter) verhört, „aggressiv“, „eine Quälerei“, von der Polizei und der Dolmetscherin unverstanden. Und die Quälerei ging weiter: Noch arbeitsunfähig vom Jobcenter drangsaliert, von Hakenkreuzschmierereien vor der Haustür bedroht, vom Vermieter rausgeschmissen und schließlich ein zweites Mal von der Polizei in Handschellen vorgeführt. Die Wohnung mit haltlosen Vorwürfen durchsucht, bevor sein Rechtsanwalt eingreifen konnte. “Ich will nur Gerechtigkeit,” sagt Ahmed I. Der deutsche Rechtsstaat ist nicht immer für alle da.
Die andere Sicht der Dinge legte anschließend der damalige Leiter der SOKO-Fieseler dar. Er hatte die Aufgabe, den Mordanschlag aufzuklären. „Wir haben jeden Stein umgedreht“, so die Beteuerung des 55jährigen Polizisten. Aber offenbar doch nicht jeden Stein. Mit bis zu 40 Beamtinnen und Beamten der Kripo, der Schutzpolizei und des Staatsschutzes wurde „in jede Richtung“ ermittelt. Tatsächlich wurde eine Liste von 31 Rechtsradikalen im östlichen Raum Kassel zusammengestellt, unter denen auch Stephan Ernst zu finden war. Posten vier auf der Liste. Er wurde als „hoch“ gefährlich eingestuft. Das war angesichts seiner fremdenfeindlich begründeten 36 Vorstrafen nicht besonders originell. Originell war allerdings, dass besagter, mehrfach vorbestrafter Ernst bei einer Haustürbefragung die ermittelnden Polizisten abwimmeln konnte und sie noch nicht einmal seine Handynummer aufnahmen. Auch die Protokolle der Befragungen, zu denen auch der bekannte Rechtsradikale Feldbusch gehörte – ein Nachbar von Ernst und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma der Aufnahmeeinrichtung von Ahmed I. – , waren offenbar so stümperhaft verfasst, dass sie wohl auch für weitergehende Ermittlungen nicht taugten. „Nach alle Richtungen“ bedeutete eben, dass 40 Polizistinnen und Polizisten nicht in der Lage waren, hinreichende Beweise für eine Hausdurchsuchung bei Ernst zu finden. Dies geschah erst nach dem Mord an Walter Lübcke 2019 nach zweieinhalb Jahren.
Der Mordversuch an Ahmed I. wurde nicht geahndet. Als Nebenkläger im Lübcke-Prozess wurde er auf demütigende Weise von dem damaligen Richter Sagebiel behandelt. Dies erlebt er als Fortsetzung der behördlichen Missachtung und Drangsal bis heute. Nicht zuletzt deshalb dürfte der Oberstaatsanwalt Killmer es als seine „Herzensangelegenheit“ verstanden wissen, die Anklage gegen Ernst zum Mordversuch an Ahmed I. neu aufzurollen. Darüber hinaus hält Killmer „Fehlentscheidungen“ in der Sache für „möglich“ und wird zudem seine Ansichten zur Beihilfe am Mord an Walter Lübcke durch Markus Hartmann am 28.Juli 2022 im Revisionsverfahren beim BGH in Karlsruhe hoffentlich offensiv zur Geltung bringen.
Zur Erinnerung: Im Untersuchungsausschuss geht es um die Rolle der Behörden und ggf. ihrem Versagen im Mordfall Lübcke durch Ernst und der möglichen Beihilfe von Hartmann. Dass es auch um den Mordversuch an Ahmed I. geht, wissen wir glücklicherweise seit der 29. Sitzung. Dies hervorzuheben ist allen beteiligten Fraktion im Ausschuss gelungen und nicht zuletzt dem Oberstaatsanwalt Killmer zu verdanken. Dass allerdings das Beweisthema dieser Sitzung „die Gefährlichkeit von Ernst und Hartmann“ lautete, ist angesichts der Vorstrafenregister doch fragwürdig, wie überhaupt die z.T. pingelige Kleinteiligkeit der Beweisthemen und ihrer meist strengen Regulierung durch den Vorsitzenden nicht immer zielführend erscheint. Dass es auch anders geht, hat die Befragung dankenswerterweise von Ahmed I. bewiesen. Die Beweisthemen zu den jeweiligen Sitzungen werden von allen Fraktionen vereinbart. Könnten die Fraktionen nicht auch die Beweisthemen und Vorgehensweisen bei der Sitzungsplanung im Sinne einer angepassten Zielführung einvernehmlich ändern, fragt sich da der regelmäßige Besucher?
Bleibt schließlich noch die Rolle von Response Kassel (Bildungsstätte Anne Frank), einer Beratungseinrichtung für „Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“, hervorzuheben. Die Einrichtung war am 06.05. in großer Zahl vor allem mit jungen Leuten vertreten. Ohne die Hilfe und Betreuung durch Response und seinen Helfer*innen wäre Ahmed I. noch schwerer durch die Zeit nach dem Mordanschlag gekommen. Wer hier helfen will, sollte diese Website aufrufen:http://www.response-hessen.de
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Besonders die Verhandlungsführung des Vorsitzenden und die enge Auslegung von Beweisthemen behindern eine “Ermittlung in alle Richtungen”.