Rückblick Lübcke-Untersuchungsausschuss: Sie mögen sich wieder (ein bisschen)

Am 13.01.21 hat die 22.Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses (UNA 20/1) im Hessischen Landtag stattgefunden. Drei Zeugen waren geladen: Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, ein Mitarbeiter der Waffenbehörde der Stadt Kassel und eine Richterin des Verwaltungsgerichts Kassel. Es ging um die Waffenbesitzkarte des Markus Hartmann, dem Kumpel und Spiritus Rector des Lübcke-Mörders Stephan Ernst.

Der sonst so strenge Vorsitzende des UNA begrüßte und lächelte schmal. Immerhin. Der Zeuge eins, von 2006 bis 2014/15 für das Thema „Waffen“ zuständig, danach mit dem Thema NSU befasst, ein etwas in die Jahre gekommener, ein wenig fülliger Mann, seit kurzem in Rente, mit hoch volumigem Haupthaar, das Kinn nach vorne gereckt, Kopf in den Nacken, meistens beim Sprechen vom Mikrofon und dem Vorsitzenden abgewandt, Typ: „Sicheres Auftreten bei größter Ahnungslosigkeit“, zeigt sich dann doch informierter als seine Attitüde erscheinen lässt. Der Mann ist im Bilde, zumindest einigermaßen: Hartmann als „Stadtreiniger“ im Netz aktiv, Überfall auf DGB-Demo in Dortmund 2009, Nazi-Aufmarsch in Fulda 2008, Überfall auf linkes Zeltlager in Frielendorf 2008, NPD-Kontakte, Körperverletzung, Landfriedensbruch – Hartmann immer dabei. Der Zeuge weiß Bescheid, Kinn nach vorn, Kopf in den Nacken, der Vorsitzende freundlich um Zuwendung bemüht, der Zeuge wie es ihm gefällt.

Indes die Obleute des UNA ertrugen den Zeugen und fragten zielgerichtet, beharrlich, ausgiebig – der Stil hat sich geändert, das Gift der letzten Monate ist raus, die Kritik von außen, so scheint es, ist angekommen. Allein der Zeuge als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zeigt einmal mehr, dass die behördlichen Verwaltungsprozesse träge und unübersichtlich sind, Infos nur über das LKA laufen, politische Überprüfungskriterien nach Waffenbesitz willkürlich, Kenntnisse lückenhaft und ihre Weitergabe an die städtische Waffenbehörde selektiv sind. Trotz allem der Vorsitzende bleibt höflich und streng, die Abgeordneten zurückhaltend und geduldig und die Stimmung gelassen. Die weihnachtliche Denkpause hat gutgetan.

Die Kasseler Waffenbehörde hat Hartmann zweimal Anträge auf eine Waffenbesitzkarte abgelehnt: 2008 und 2012. Der Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes der Stadt, ein Beamter, so sein Auftreten, korrekt, ein wenig aufgeregt (wer will es ihm verdenken?), begründet die Ablehnung der Anträge von Hartmann auf eine Waffenbesitzkarte mit den rechtsextremistischen Aktivitäten des Hartmann. Er hat eben abgelehnt. Er kann nicht mehr machen als das. Alles korrekt eben. Ein kurzes verbales Scharmützel zwischen Bellino (CDU) und Rudolph (SPD) ändert daran nichts. Auch nicht an der Stimmung. Der Zeuge wird entlassen und die Verwaltungsrichterin kommt.

Eine konzentrierte Frau, streng wirkend wie der Vorsitzende, Juristen eben, und die Ausschussmitglieder laufen vor die Wand. Die Richterin gibt dem Widerspruch von Hartmann auf die Ablehnung durch die Waffenbehörde schriftlich, ohne mündliche Verhandlung, statt. Er bekommt seine Waffenbesitzkarte und die Richterin begründet das Urteil nicht: „Richterliche Unabhängigkeit“, Artikel 97 GG. Die Obleute versuchen es weiter, mal indirekt, mal konjunktivisch, mal von vorne, von hinten, mal seitlich gefragt: Die Stimmung wird launig, der Vorsitzende lacht offen und die Richterin bleibt streng. Irgendwie mögen sich alle ein bisschen. Der Antrag blieb über Jahre liegen, die Verwaltung überlastet und die elenden Aktivitäten des Hartmann mit Waffenbesitzkarte liefen weiter. Hartmann konnte weiter unbescholten üben, ballern, Waffen kaufen und scharf machen und Stephan Ernst ein smarter Ratgeber sein.

So funktionieren deutsche Behörden bei der Verfolgung von aktuellen Nazi-Verbrechen.

 

 

 

1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Dorothea Frank
    19. Januar 2022 10:18

    Es erschreckt mich, wie starr und festgefahren die Zeugen auf ihren engen Arbeitsbereich fixiert waren ohne über den Tellerrand hinauszuschauen und das Gespräch mit den zuständigen Vertretern der anderen Behörden zu suchen oder sie zumindest in Kenntnis zu setzen.
    Und das bei diesem brisanten Sachverhalt! Unglaublich!

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Der sonst so strenge Vorsitzende des UNA begrüßte und lächelte schmal. Immerhin. Der Zeuge eins, von 2006 bis 2014/15 für das Thema „Waffen“ zuständig, danach mit dem Thema NSU befasst, ein etwas in die Jahre gekommener, ein wenig fülliger Mann, seit kurzem in Rente, mit hoch volumigem Haupthaar, das Kinn nach vorne gereckt, Kopf in den Nacken, meistens beim Sprechen vom Mikrofon und dem Vorsitzenden abgewandt, Typ: „Sicheres Auftreten bei größter Ahnungslosigkeit“, zeigt sich dann doch informierter als seine Attitüde erscheinen lässt. Der Mann ist im Bilde, zumindest einigermaßen: Hartmann als „Stadtreiniger“ im Netz aktiv, Überfall auf DGB-Demo in Dortmund 2009, Nazi-Aufmarsch in Fulda 2008, Überfall auf linkes Zeltlager in Frielendorf 2008, NPD-Kontakte, Körperverletzung, Landfriedensbruch – Hartmann immer dabei. Der Zeuge weiß Bescheid, Kinn nach vorn, Kopf in den Nacken, der Vorsitzende freundlich um Zuwendung bemüht, der Zeuge wie es ihm gefällt.

Indes die Obleute des UNA ertrugen den Zeugen und fragten zielgerichtet, beharrlich, ausgiebig – der Stil hat sich geändert, das Gift der letzten Monate ist raus, die Kritik von außen, so scheint es, ist angekommen. Allein der Zeuge als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zeigt einmal mehr, dass die behördlichen Verwaltungsprozesse träge und unübersichtlich sind, Infos nur über das LKA laufen, politische Überprüfungskriterien nach Waffenbesitz willkürlich, Kenntnisse lückenhaft und ihre Weitergabe an die städtische Waffenbehörde selektiv sind. Trotz allem der Vorsitzende bleibt höflich und streng, die Abgeordneten zurückhaltend und geduldig und die Stimmung gelassen. Die weihnachtliche Denkpause hat gutgetan.

Die Kasseler Waffenbehörde hat Hartmann zweimal Anträge auf eine Waffenbesitzkarte abgelehnt: 2008 und 2012. Der Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes der Stadt, ein Beamter, so sein Auftreten, korrekt, ein wenig aufgeregt (wer will es ihm verdenken?), begründet die Ablehnung der Anträge von Hartmann auf eine Waffenbesitzkarte mit den rechtsextremistischen Aktivitäten des Hartmann. Er hat eben abgelehnt. Er kann nicht mehr machen als das. Alles korrekt eben. Ein kurzes verbales Scharmützel zwischen Bellino (CDU) und Rudolph (SPD) ändert daran nichts. Auch nicht an der Stimmung. Der Zeuge wird entlassen und die Verwaltungsrichterin kommt.

Eine konzentrierte Frau, streng wirkend wie der Vorsitzende, Juristen eben, und die Ausschussmitglieder laufen vor die Wand. Die Richterin gibt dem Widerspruch von Hartmann auf die Ablehnung durch die Waffenbehörde schriftlich, ohne mündliche Verhandlung, statt. Er bekommt seine Waffenbesitzkarte und die Richterin begründet das Urteil nicht: „Richterliche Unabhängigkeit“, Artikel 97 GG. Die Obleute versuchen es weiter, mal indirekt, mal konjunktivisch, mal von vorne, von hinten, mal seitlich gefragt: Die Stimmung wird launig, der Vorsitzende lacht offen und die Richterin bleibt streng. Irgendwie mögen sich alle ein bisschen. Der Antrag blieb über Jahre liegen, die Verwaltung überlastet und die elenden Aktivitäten des Hartmann mit Waffenbesitzkarte liefen weiter. Hartmann konnte weiter unbescholten üben, ballern, Waffen kaufen und scharf machen und Stephan Ernst ein smarter Ratgeber sein.

So funktionieren deutsche Behörden bei der Verfolgung von aktuellen Nazi-Verbrechen.

 

 

 

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  • Dorothea Frank
    19. Januar 2022 10:18

    Es erschreckt mich, wie starr und festgefahren die Zeugen auf ihren engen Arbeitsbereich fixiert waren ohne über den Tellerrand hinauszuschauen und das Gespräch mit den zuständigen Vertretern der anderen Behörden zu suchen oder sie zumindest in Kenntnis zu setzen.
    Und das bei diesem brisanten Sachverhalt! Unglaublich!

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