Sachverständige im Lübcke-Untersuchungsausschuss: Reicht das….?

Und dann ging doch alles gut: Für die Familie Lübcke war eine Vertretung anwesend, die Bewerber*innen um eine Besucher*innenplatz bekamen nach Aussage des Vorsitzenden sämtlich einen Zugang und es konnte mit dem Sachverständigen Joachim F. Tornau pünktlich am 31.03. um 10:00 (für die Besucher allerdings schlecht hörbar) beginnen. Die Sachverständigen 2 und 3 waren Kirsten Neumann vom Mobilen Beratungsteam (MBT) aus Kassel und Rudolf van Hüllen, der bislang mit Untersuchungen zu Linksextremismus bekannt geworden war und zu einem Überblick zur Rechtsextremismus-Szene in Nordhessen nichts Wissenswertes beitragen konnte.

Anders die Sachverständigen Tornau und Neumann, die dem Untersuchungsausschuss (UNA) einen breiten Überblick über die aktuelle Lage der rechten Szene in Kassel geben konnten. Der überregional tätige Journalist Tornau konnte aufgrund seiner 20-jährigen Recherchetätigkeit den Mitgliedern des UNA zur Entwicklung der rechtsextremistischen Szene in Kassel und Nordhessen, ihrer Vernetzung nach Südniedersachen und Thüringen, die Verstrickungen des Lübcke-Mörders Stefan Ernst und seines Helfers Markus Hartman in die Szene, das politische Übergangsfeld zur AfD und, was weniger ergiebig war, das Rekrutierungsumfeld der Rechten in Kassel Auskunft geben. Ergänzend hierzu bot die Sachverständige Neuman aus „der Perspektive der Betroffenen“, so der Beratungsansatz des MBT, Hinweise auf das polizeiliche Fehlverhalten bei der Täter-Opfer-Umkehr. Herausragendes Beispiel ist hier der NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel, bei dem eine lange Zeit die Mörder im Umfeld des Ermordeten selbst gesucht wurden, ohne den rechtsextremistischen Hintergrund der Tat in Betracht zu ziehen.

Von beiden Sachverständigen wurde der Umfang der Szene in Kassel und Nordhessen auf etwa 100 geschätzt, ohne den unterschiedlichen Grad der Ausprägung rechtsextremer resp. rechtsterroristischer potenzieller Täter zu differenzieren. Offenbar hängt dieses Defizit auch mit der eher geringeren Kenntnis des Rekrutierungsumfeldes der Rechten etwa in der Kampfsportszene zusammen, genauso wie eine Fehleinschätzung von Neumann zum Fußball-Rekrutierungsumfeld in Kassel vorgenommen wurde.

Mögen diese offenen Fragen nur eine Randnotiz in der Befragung durch die Abgeordneten gewesen sein, so stand einmal mehr das Problem der „Abkühlung“ von Rechtsextremisten und der in diesem Fall aus der Beobachtung des Verfassungsschutzes fallenden potenziellen Täter im Mittelpunkt. Die Frage lautet also: Hätte der Mord an Walter Lübcke verhindert werden können, wenn es die „Abkühlungs-These“ nicht gegeben hätte?

Am Beispiel von Ernst, der bekanntlich nach 2009 aufgrund seiner vermeintlichen „Abkühlung“ – d.h. aus Sicht der Behörde sich keiner rechtsradikalen Auffälligkeiten hat zu Schulden kommen lassen – aus dem Beobachtungsraster des Verfassungsschutzes gefallen war, konnte die hochproblematische „Abkühlungs-Theorie“ nachvollzogen werden. Er hatte zwar nach außen hin eine „bürgerliche Existenz“ mit Familie und Eigenheim vorzuweisen, war aber doch weiterhin im Umfeld der Rechten anzutreffen, nahm an Demonstrationen wie in Chemnitz 2018 und den KAGIDA-Veranstaltungen 2016 etc. teil. Er war also keineswegs „abgekühlt“, nur hatte sich seine soziale Form der Existenz geändert.


Hier insistierten die Abgeordneten einmal mehr auf eine fixe Dauer von „Abkühlungs- Merkmalen“. „Braucht es 5 Jahre Beobachtungszeit, braucht es 10 Jahre oder wie langedauert es, bis einer raus aus der Szene ist und ‚abgekühlt‘?“ Hierzu machte die Sachverständige Neumann eine wichtige Bemerkung, die eine schematische Bewertung von Rechtsextremisten verunmöglichen lässt: Es kommt auf die individuelle Entwicklung von potenziellen Tätern an, ihre „sozialen Lebenszyklen“, ihre Lebenslagen und ihr sozial- kulturelles Umfeld und ihre ideologischen Denkmuster, könnte man hinzufügen. Biografische Darstellungen etwa der Angeklagten im Lübcke-Prozess oder auch anderer Neonazis fehlten in der Darstellung der Sachverständigen gänzlich, was hilfreich für die Bewertung der “Abkühlungsthese” hilfreich wäre. Gleichwohl gibt es also keinen schematischen, nach Jahren geordneten Beobachtungszeitraum, nach dem ein Rechtsextremist „abgekühlt“ ist. Dies dürfte eine schlechte Nachricht für den Verfassungsschutz sein, kann er sich doch nie sicher sein, ob ein vermeintlicher „Schläfer“ nicht doch schnell wieder aufwacht und zuschlägt. Das bedeutet mehr und kompliziertere Arbeit, sofern die Behörde überhaupt gewillt und in der Lage ist, Rechtextremismus aufzudecken und zu verfolgen. Dieser Frage und warum der Mörder Ernst aus der Beobachtung des Dienstes gefallen ist, dürfte Thema am 23.04. in der nächsten Sitzung des Ausschusses in der Befragung des Verfassungsschutzes werden.

 

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