Teilerfolg: Die Familie Lübcke als Besucher im Untersuchungsausschuss zugelassen

Nicht zuletzt aufgrund der Information und publizistischen Initiative von “NACHGEFRAGT” hat sich der Hessische Landtag durchgerungen, der Opferfamilie Lübcke Besucherplätze im Untersuchungsausschuss am Losverfahren vorbei zur Verfügung zu stellen. Das ist so erfreulich wie notwendig und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dass hierzu das Druckmittel der Öffentlichkeit notwendig war, ist ein politisches Armutszeugnis der schwarz-grünen Mehrheitsfraktion. Es ist auch ein Hinweis darauf, wie human mit Hinterbliebenen des rechten Terrors umgegangen wird.

Nun bleibt freilich offen, inwieweit die Organisationen der Zivilgesellschaft als Besucher*innen des Untersuchungsausschusses berücksichtigt werden. Das wird sich im Laufe der Woche zeigen und notwendig an dieser Stelle kommentiert werden.

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